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Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS) - Nachfolgende Kontrolle



Die Bestimmungen über die chef- und kontrollärztliche Bewilligung für Arzneimittel wurden grundlegend verändert (ABS - ArzneimittelBewilligungsService).

Mit der Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung (HBKV) vom 10. Dezember 2004 und dem Erstattungskodex (EKO) wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass nun mehr Medikamente bewilligungsfrei verordnet werden können.


ABS LogoAllerdings mit der Maßgabe, dass anstelle der Vorbewilligung eine nachfolgende Kontrolle durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherungsträger erfolgt.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Themas "ABS - Nachfolgende Kontrolle".



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Zuletzt aktualisiert am 22. Dezember 2021