Die Funktion des Datenschutzbeauftragten hat ihre Grundlage in folgenden Rechtsvorschriften:
- Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union - DSGVO (PDF)
- Datenschutzgesetz der Republik Österreich - DSG (in Kraft seit 15. Juli 2024)
Weitere Regeln zum Datenschutzrecht finden Sie auf der Website der österreichischen Datenschutzbehörde.
Die Datenschutzverordnung der Sozialversicherung SV-DSV finden Sie im Rechtsinformationssystem RIS unter "Sonstige Kundmachungen", SV-DSV (SV-Datenschutzverordnung), avsv Nr. 79/2018, geändert durch avsv Nr. 203/2018, durch avsv Nr. 26/2019 sowie durch avsv Nr. 4/2020.
Zu Themen der Datensicherheit enthält die Sicherheitsrichtlinie für die gesetzliche Sozialversicherung (SV-SR) zusätzliche Informationen; amtlich verlautbart durch avsv Nr. 93/2022.
Zu Themen der Datensicherheit enthält die Sicherheitsrichtlinie für die gesetzliche Sozialversicherung (SV-Sicherheitsrichtlinie – SV-SR), zu finden im Rechtsinformationssystem RIS unter „Sonstige Kundmachungen“, zusätzliche Informationen. Die Erläuterungen dazu finden Sie in der SozDok.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten