Der Apothekergesamtvertrag regelt ohne Abschluss von Einzelverträgen und ohne gesonderte Zustimmungs- oder Beitrittserklärung des Apothekers die Beziehungen zwischen den gemäß im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefassten Trägern der Krankenversicherung und den Apothekern.