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Soziale Sicherheit in der EU

Soziale Sicherheit und soziale Integration


Die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung für die Einwohnerinnen und Einwohner der nunmehr 30 EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR-Staaten zu verwirklichen, ist eines der grundlegenden Ziele der EU und des EWR.

Die EU- bzw. EWR-Bürger/innen haben das Recht, in jedem EU-Mitgliedsstaat bzw. EWR-Staat zu arbeiten und zu leben. Die erworbenen Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit gehen somit bei einem Wechsel von einem EU-Mitgliedsstaat bzw. EWR-Staat in den anderen nicht verloren.

 

Zuletzt aktualisiert am 24. Jänner 2013
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