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Der Weg zur Hilfe

Ist die NÖGKK für Ihre Betreuung zuständig?


Die NÖGKK übernimmt die Betreuung von Personen, die bei der NÖGKK versichert oder mitversicherte Angehörige sind.

In allen anderen Fällen vermitteln die Case Managerinnen und Case Manager der NÖGKK gerne Kontakte zu anderen Krankenversicherungsträger. Auf Wunsch kann Sie jedoch - nach Zustimmung des zuständigen Krankenversicherungsträgers - auch eine Case Managerin oder ein Case Manager der NÖGKK betreuen.

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In welchen Situationen können Sie dieses Betreuungsangebot in Anspruch nehmen?


Die Case Managerinnen und Case Manager der NÖGKK helfen bei:
  • Unfall (z. B. Verkehrsunfall, Arbeitsunfall)
  • akuter schwerer Erkrankung (z. B. Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt)
  • psychischer Erkrankung (z. B. Depression, Suchterkrankung)
  • Leiden und Gebrechen (z. B. Diabetes, Neurodermitis, Bandscheibenvorfall)
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Wie beantragen Sie Case Management?


Melden Sie sich einfach bei der NÖGKK!

Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner der NÖGKK (z. B. behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt, Krankenhaus, Bandagistin bzw. Bandagist) kann ebenfalls für Sie den Kontakt zur zuständigen Case Managerin bzw. zum zuständigen Case Manager herstellen.
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Wieviel kostet Ihnen diese Hilfe?


Diese Serviceleistung steht Ihnen und Ihren Angehörigen unentgeltlich zur Verfügung.
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Zuletzt aktualisiert am 11. März 2013
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