Krankenstand/Krankenkontrolle
„Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit“ ist besser bekannt unter dem Begriff Krankenstand. Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist, wer seinen Beruf auf Grund einer Erkrankung nicht ausüben kann. Diese Arbeitsunfähigkeit stellt Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt fest.
Nicht bei jeder Erkrankung oder Behandlung werden Sie automatisch krankgeschrieben. Durch die Vielzahl der beruflichen Anforderungen gibt es unterschiedliche Beurteilungen für ein- und dieselbe Krankheit. Beispiel: Ein Sänger mit einer starken Halsentzündung gilt als arbeitsunfähig. Dieselbe Erkrankung bei einem Büroangestellten muss jedoch nicht unbedingt zu einem Krankenstand führen.
Nicht bei jeder Erkrankung oder Behandlung werden Sie automatisch krankgeschrieben. Durch die Vielzahl der beruflichen Anforderungen gibt es unterschiedliche Beurteilungen für ein- und dieselbe Krankheit. Beispiel: Ein Sänger mit einer starken Halsentzündung gilt als arbeitsunfähig. Dieselbe Erkrankung bei einem Büroangestellten muss jedoch nicht unbedingt zu einem Krankenstand führen.
Zuletzt aktualisiert am
23. Jänner 2013
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