Auswahl Channel AKTUELL Auswahl Channel VORSORGE Auswahl Channel LEISTUNGEN Auswahl Channel SERVICE Auswahl Channel ÜBER UNS
Pflichtversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in drei Zweige gegliedert:
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pensionsversicherung 

Für die einzelnen Versicherungszweige sind oft unterschiedliche Versicherungsträger zuständig.

Sie können sich den Versicherungsträger nicht selbst aussuchen. In Österreich gilt das Prinzip der Pflichtversicherung. Das bedeutet: Das Gesetz schließt Personen zu einer Versichertengemeinschaft zusammen und ordnet sie einem bestimmten Sozialversicherungsträger zu. Dies geschieht unabhängig

  • von Ihrem Willen,
  • der Anmeldung zur Versicherung und
  • der Beitragsleistung.

Versichertengemeinschaften sind zum Beispiel Arbeitnehmer/innen, Bäuerinnen und Bauern, Beamtinnen und Beamte, selbstständig Erwerbstätige.

Die jeweiligen Versichertengruppen sind entweder voll- oder teilversichert.

Vollversicherung:
Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Teilversicherung:
Pflichtversicherung in einer oder zwei Sparten der Sozialversicherung.

Artikel als Mail verschicken Drucken