Ergotherapie
Ergotherapie dient der Förderung und Wiederherstellung Ihrer Selbstständigkeit in allen persönlichen, beruflichen und sozialen Bereichen.
Behandlungsschwerpunkte
bei Erwachsenen:
- Amputationen -
Zustand nach Fingeramputationen, Verletzung des Armes - Schlaganfall -
Zustand nach Schlaganfall mit Beeinträchtigung der Handfunktion, Gedächtnisfehlleistungen - Morbus Parkinson und Multiple Sklerose -
bei Beeinträchtigung der Alltagsfunktionen (Waschen, Ankleiden, Essen) - PCP (Primär Chronische Polyarthritis) -
Gelenksschutz - Periphere Nervenverletzungen -
Verbesserung des Hautgefühls - Zustand nach Operation von Gehirn- und Rückenmarkstumoren
- Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma
bei Kindern:
Im Rahmen frühkindlicher Hirnschädigung.
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten haben mit der NÖGKK keinen Vertrag abgeschlossen. Sie sind somit nicht an die Tarife der Krankenversicherungsträger gebunden und können die Höhe ihrer Honorare (Preise) für die erbrachten Leistungen frei bestimmen.
Sie werden als Privatpatientin bzw. Privatpatient behandelt und müssen die Rechnung selbst bezahlen. Nach Vorlage der saldierten Honorarnote und der bewilligten Originalverordnung erhalten Sie einen Kostenzuschuss.
Zuletzt aktualisiert am
08. April 2013
