e-card/Europäische Krankenversicherungskarte/Bürgerkarte
Die e-card ("e" steht für elektronisch) ist der Schlüssel für Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Statt dem bisherigen Krankenschein ist nunmehr die e-card bei jeder Inanspruchnahme einer Vertragspartnerin bzw. eines Vertragspartners vorzulegen.
Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ersetzt den Auslandskrankenschein für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten (z. B. Urlaubsreisen, Dienstreisen) in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die e-card mit der Zusatzfunktion „Bürgerkarte“ ausstatten zu lassen. Damit können Sie die e-card zu einem persönlichen elektronischen Ausweis machen. Vorteile für Sie: Dokumente rasch und sicher übermitteln, Datenabfragen und Amtswege rund um die Uhr erledigen.
Zuletzt aktualisiert am
23. Jänner 2013
E-CARD
