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Urlaubskrankenscheinbestellung/Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Für Reisen in Länder, mit denen Österreich ein Zwischenstaatliches Abkommen in der Krankenversicherung getroffen hat (Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien-Montenegro und Türkei), empfehlen wir die Besorgung eines "Urlaubskrankenscheines".

Diesen erhalten Dienstnehmer/innen bei ihrem Dienstgeber/ihrer Dienstgeberin. Pensionistinnen und Pensionisten sowie Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung nach dem Arbeitslosengesetz erhalten diese Bescheinigung in jedem Service-Center der NÖ Gebietskrankenkasse. Des Weiteren besteht für diesen Personenkreis die Möglichkeit der elektronischen Anforderung.


Bei Reisen in EU-Staaten, EWR-Staaten und in die Schweiz ist im Bedarfsfall die auf der Rückseite der e-card aufgedruckte Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) zu verwenden.

Sollte auf der e-card noch keine EKVK angedruckt sein (ist davon abhängig, wie viele Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung erworben wurden), empfehlen wir, dass sich die Versicherten/anspruchsberechtigten Angehörigen eine Bescheinigung als provisorischen Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte besorgen. Dieser Ersatzbeleg wird in jedem Service-Center ausgestellt.
Zuletzt aktualisiert am 20. April 2010
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