E-Services
Allgemeine Informationen Voraussetzungen Zuständige Stelle Verfahrensablauf Erforderliche Unterlagen Kosten Handbuch Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen

Um elektronische Services der österreichischen Sozialversicherung mit Ihrer Bürgerkarte nutzen zu können ist in manchen Fällen eine Erstanmeldung erforderlich. Bei der Erstanmeldung wird Ihr persönliches Zertifikat Ihrer Sozialversicherungsnummer zugeordnet. War die Erstanmeldung erfolgreich, können Sie künftig alle für Versicherte der österreichischen Sozialversicherung angebotenen e-Services mit Ihrer Bürgerkarte nutzen.
Voraussetzungen

Um dieses elektronische Service der österreichischen Sozialversicherung (e-Service) nutzen zu können benötigen Sie
- eine Bürgerkarte (Elektronischer Ausweis)
- die Bürgerkarten-Software (Ein kostenlos aus dem Internet zu ladendes Programm)
- ein Kartenlesegerät
Zuständige Stelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen

Für die Benutzung dieses Online-Services müssen keine Unterlagen übermittelt werden.
Kosten

Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Handbuch
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Fragen und Antworten

Weitere Informationen und Antworten auf eventuelle Fragen finden Sie im Menü rechts außen unter "Mehr zum Thema", "Informationen bei" sowie "Mehr im Internet".
Zuletzt aktualisiert am 07. September 2010
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