Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie ein Organ zu Lebzeiten spenden wollen? Wer übernimmt die Kosten für die Anmeldung (Registrierung) in der Organ-Zentralbank? Wer bezahlt den Krankenhausaufenthalt einschließlich Untersuchungen? Zählt die Arbeitsverhinderung auf Grund der Organspende als Krankenstand? Brauchen Sie einen Spenderausweis? Nähere Informationen im Internet zu den Themen Organspende und -transplantation
Wie müssen Sie vorgehen, wenn Sie ein Organ zu Lebzeiten spenden wollen?
Lassen Sie sich in einem Transplantationszentrum in die Organ-Zentralbank der Vereinigung Eurotransplant International in Leiden (Niederlande) als Spender eintragen.
Wer übernimmt die Kosten für die Anmeldung (Registrierung) in der Organ-Zentralbank?
Die Transplantationszentren verrechnen die Anmelde- und Registrierkosten für Versicherte (Angehörige) der NÖGKK direkt mit uns.
Voraussetzung: Das Organ muss unentgeltlich gespendet werden. Das bedeutet: Nicht auf finanziellen Gewinn gerichtet.
Wer bezahlt den Krankenhausaufenthalt einschließlich Untersuchungen?
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei jedem anderen Krankenhausaufenthalt.
Zählt die Arbeitsverhinderung auf Grund der Organspende als Krankenstand?
Ja. Sämtliche Regelungen den Krankenstand betreffend müssen daher eingehalten werden.
Brauchen Sie einen Spenderausweis?
Nein. Möchten Sie zu Lebzeiten ein Organ spenden, genügt die Anmeldung (Registrierung) in der Organ-Zentralbank.
Nach der Todesfeststellung („Hirntod“) dürfen in Österreich auf Grund der gesetzlichen Regelung Organe entnommen werden. Ein Spenderausweis ist daher nicht notwendig.
Voraussetzung für die Organentnahme ist, dass zu Lebzeiten kein Widerspruch abgegeben wurde (= "Widerspruchslösung").
