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Selbstabmeldung vom Krankenstand
Ein ärztlich festgestellter Krankenstand bleibt solange aufrecht, wie Sie arbeitsunfähig krank sind und sich nachweislich in ärztlicher Behandlung befinden. Grundsätzlich ist der Arzt oder die Ärztin auch für Ihre Gesundmeldung zuständig.

Es ist aber auch möglich, uns hier über Ihre Wiederaufnahme (während oder nach ärztlicher Behandlung) der Beschäftigung zu informieren. Geben Sie uns dazu bitte Ihre Daten für die Meldung des Arbeitsbeginnes bekannt:
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SELBSTABMELDUNG VOM KRANKENSTAND | Schritt 1 von 2