Soziale Sicherheit in der EU
Soziale Sicherheit und soziale Integration
Die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung für die Einwohnerinnen und Einwohner der nunmehr 30 EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR-Staaten zu verwirklichen, ist eines der grundlegenden Ziele der EU und des EWR.
Die EU- bzw. EWR-Bürger/innen haben das Recht, in jedem EU-Mitgliedsstaat bzw. EWR-Staat zu arbeiten und zu leben. Die erworbenen Rechte im Bereich der sozialen Sicherheit gehen somit bei einem Wechsel von einem EU-Mitgliedsstaat bzw. EWR-Staat in den anderen nicht verloren.
Zuletzt aktualisiert am
24. Jänner 2013
INTERNATIONALES