Der Beirat soll die Anliegen der Versichertengemeinschaft und der Leistungsbezieher/innen wahrnehmen. Die Einrichtung eines Beirates dient der Förderung einer möglichst versichertennahen Verwaltungspraxis.
Der Beirat zählt jedoch nicht zu den Verwaltungskörpern.
Zuletzt aktualisiert am 24. November 2019