Was ist ein festsitzender Zahnersatz?
Zum festsitzenden Zahnersatz zählen insbesondere
- Kronen
- Brückenpfeiler
- Brückenglieder
- Stiftzähne
- gegossene Stiftaufbauten
- Implantate
Wie erhalten Sie einen festsitzenden Zahnersatz?
Festsitzender Zahnersatz ist keine Vertragsleistung. Das bedeutet, Sie benötigen keinen speziellen Antrag.
Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt gibt Ihnen gerne nähere Auskünfte zum festsitzenden Zahnersatz.
Wie viel kostet ein festsitzender Zahnersatz?
Festsitzender Zahnersatz ist keine Vertragsleistung. Das bedeutet: Die Preise für die verschiedenen Arten des festsitzenden Zahnersatzes sind nicht einheitlich festgelegt.
Sowohl Vertragszahnärztin und Vertragszahnarzt als auch Wahlzahnärztin und Wahlzahnarzt im In- oder Ausland kann die Höhe der Preise frei bestimmen. Fragen Sie daher bitte Ihre Zahnärztin bzw. Ihren Zahnarzt über die Kosten des festsitzenden Zahnersatzes.
Sie werden dann als Privatpatientin bzw. Privatpatient behandelt und müssen die Kosten zur Gänze selbst bezahlen. Ein Kostenzuschuss durch die NÖGKK ist nicht vorgesehen.
Warum übernimmt die NÖGKK für festsitzenden Zahnersatz keine Kosten?
Im Allgemeinen kann auch mit einem wirtschaftlich günstigeren abnehmbaren Zahnersatz (Zahnprothese) die Kaufunktion wieder hergestellt werden.
Ausnahmen:
Verblend-Metall-Keramikkronen oder Voll-Metallkronen, welche zur Befestigung von Zahnprothesen notwendig sind.
Infos zu Verblend-Metall-Keramikkronen oder Vollmetallkronen
Festsitzender Zahnersatz in besonderen medizinischen Fällen:
Medizinisch begründete Sonderfälle sind insbesondere
- Patientinnen und Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
- Tumorpatientinnen und -patienten in der Rehabilitation nach einer Operation
- Patientinnen und Patienten nach mehrfachen Kieferfrakturen in der Rehabilitation
- Patientinnen und Patienten mit extremen Kieferverhältnissen z. B. totale Atrophie (Schrumpfung) des Kieferkammes.
Voraussetzung:
- Vorbewilligung durch den Chefzahnarzt der NÖGKK
Legen Sie dazu vor:
- den Kostenvoranschlag (Leistungsaufstellung) Ihrer Zahnärztin bzw. Ihres Zahnarztes mit ausführlicher medizinischer Begründung
- das Panoramaröntgen
Schicken Sie diese Unterlagen unbedingt vor Behandlungsbeginn direkt an:
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Vertragspartnerabrechnung - Zahnersatz
Postfach 164
3101 St. Pölten
Oder geben Sie diese in einem NÖGKK-Service-Center ab. Wir leiten die Unterlagen gerne für Sie weiter.
Wenn vor Behandlungsbeginn die chefzahnärztliche Bewilligung erteilt wurde, leistet die NÖGKK einen Kostenzuschuss zum festsitzenden Zahnersatz. Die Höhe ist in der Satzung festgelegt.
Höhe Kostenzuschüsse - Satzung (Anhang 2) (593.4 KB)