Bei Wahlergotherapeutinnen und Wahlergotherapeuten werden Sie als Privatpatientin bzw. Privatpatient behandelt und müssen die Rechnung selbst bezahlen. Nach Vorlage der saldierten Honorarnote und der bewilligten Originalverordnung erhalten Sie die tarifmäßige Kostenerstattung.
Zuletzt aktualisiert am 24. November 2019