Wahlärztinnen und Wahlärzte
Verwandter Begriff: Privatärztinnen und Privatärzte
Wahlärztinnen und Wahlärzte haben mit der NÖGKK
keine Verträge abgeschlossen. Daher werden Sie als Privatpatientin bzw.
Privatpatient behandelt. Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen. In den
meisten Fällen erstattet Ihnen die NÖGKK einen Teil der Kosten.
Wahlärzte
Kostenerstattung
Online-Services und Formulare zum Thema
Zuletzt aktualisiert am 24. November 2019