Wer ist anspruchsberechtigt?
Alle Versicherten für sich und ihre
anspruchsberechtigten Angehörigen. Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie zum
Zeitpunkt der Behandlung bei der NÖGKK versichert waren.
Sind Sie mehrfach versichert, erhalten Sie pro Rechnung nur einmal eine Kostenerstattung.
Es steht Ihnen frei, bei welchem Krankenversicherungsträger Sie die Rechnung
vorlegen.
Online-Ratgeber: Versicherungszugehörigkeit
Infos über mitversicherte Angehörige
Wie lange können Sie die Rechnung einreichen?
Die Honorarnote (Kopie oder Original) mit
Zahlungsnachweis muss innerhalb von 42 Monaten (3,5 Jahre) nach der Behandlung
eingereicht werden.
Beachten Sie: Die bewilligte Verordnung (Kopie oder Original) muss immer beim erstmaligen
Ansuchen auf Kostenerstattung vorgelegt werden!
Zuletzt aktualisiert am 24. November 2019