Wer ist anspruchsberechtigt?
Versicherte aller Sozialversicherungsträger
deren mitversicherte Angehörige
Online-Ratgeber: Versicherungszugehörigkeit
Infos über mitversicherte Angehörige
Wie erhalten Sie Leistungen?
Für Vertragsleistungen genügt die Vorlage der e-card. Die Kosten werden dann ganz oder teilweise von der NÖGKK übernommen.
Leistungen, die vertraglich nicht geregelt sind, müssen Sie selbst bezahlen.
Nähere Informationen über unsere Vertragsleistungen finden Sie hier:
Zahnambulatorien der NÖGKK - Lob und Beschwerden
E-Mail: abc@noegkk.at
Fax: 050 899-6680
Zuletzt aktualisiert am 24. November 2019